Dabei gab es interessante neue Informationen zu den Entwicklungen beim Arbeitsschutz.
Man geht davon aus, dass Massivdrahtelektroden und -schweißstäbe gemäß den REACH-Bestimmungen Erzeugnisse sind. Erzeugnisse benötigen kein Sicherheitsdatenblatt, aber es besteht eine Auskunftspflicht seitens des Herstellers.
Diese Schweißzusätze werden erst bei der Verarbeitung zum Gefahrstoff im Sinne der Gefahrstoffverordnung 2010. Gefahrstoffe sind demnach alle Stoffe denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen wurde.
Besonders hingewiesen wurde auch auf das sogenannte STOP-Prinzip. Demnach ist beim Auftreten von Gefahrstoffen in folgender Reihenfolge vorzugehen:
- Substitution
- Technik
- Organisatorisch
- Persönlich
Falls möglich muss ein Gefahrstoff durch Substitution beseitigt oder verringert werden, erst wenn dies nicht möglich ist durch technische Methoden, dann durch organisatorische und erst zuletzt durch persönliche Schutzmassnahmen.
Fr. Dr. Spiegel-Ciobanu referierte über die Arbeitsschutzregelungen für das MSG-Schweißen. Demnach besteht ein Arbeitsplatzgrenzwert von 3mg/m3 für allgemeine Stäube mit Partikelgrößen < 1 Mikrometer. Für das Schweißen sind diese Partikelgrößen zutreffend. Für manche Stoffe wie z.B. Mangan oder Kupfer gibt es weitere stoffspezifische Grenzwerte. Für krebserzeugende Stoffe wie Chrom oder Nickel gibt es keine Grenzwerte mehr. Hier besteht ein Minimierungsgebot. Hier sind auf jeden Fall eine Absaugung im Entstehungsbereich und personengetragene Frischluftgeräte zu verwenden, falls eine Substitution b zw. andere Massnahmen nicht möglich sind.
Jeder Arbeitgeber hat für seine Schweißarbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung gemäß der GefStoffV und §5 Arbeitsschutzgesetz durchzuführen.
Nähere Informationen finden sich unter:
